Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Dübendorf anmelden

Kanton Zürich

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Dübendorf im Überblick.

Hund in Dübendorf anmelden

Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.

Anmeldeweg und Frist
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Beginn der Steuerpflicht
Älter als 3 Monate
Steuerperiode und Zahlung
Jährlich

Stadt Dübendorf – Einwohnerdienste

Benötigte Unterlagen und einzelne Formularschritte sind hier nicht bestätigt. Kläre den genauen Ablauf bei der zuständigen Stelle.

Quelle zur zuständigen Stelle: Stadt Dübendorf – Einwohnerdienste – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle zu den Steuerangaben: Stadt Dübendorf – Informationen für Hundehalter. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 150

Jeder weitere Hund

CHF 170

Zuständige Stelle

Stadt Dübendorf – Einwohnerdienste

Usterstrasse 2
8600 Dübendorf

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Stadt Dübendorf – Einwohnerdienste – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate
Anmeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 150 für den ersten und CHF 170 für jeden weiteren Hund pro Jahr.
  • Das amtliche Merkblatt nennt CHF 150 für den ersten und CHF 170 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.
  • Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
  • Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
  • Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/