Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Dübendorf anmelden
Kanton Zürich
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Dübendorf im Überblick.
Hund in Dübendorf anmelden
Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.
- Anmeldeweg und Frist
- Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
- Beginn der Steuerpflicht
- Älter als 3 Monate
- Steuerperiode und Zahlung
- Jährlich
Stadt Dübendorf – Einwohnerdienste
Benötigte Unterlagen und einzelne Formularschritte sind hier nicht bestätigt. Kläre den genauen Ablauf bei der zuständigen Stelle.
Quelle zur zuständigen Stelle: Stadt Dübendorf – Einwohnerdienste – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026
Quelle zu den Steuerangaben: Stadt Dübendorf – Informationen für Hundehalter. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Älter als 3 Monate
- Anmeldung
- Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- CHF 150 für den ersten und CHF 170 für jeden weiteren Hund pro Jahr.
- Das amtliche Merkblatt nennt CHF 150 für den ersten und CHF 170 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt.
- Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
- Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
- Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
- Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/