Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Luzern anmelden
Kanton Luzern
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Luzern im Überblick.
Hund in Luzern anmelden
Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.
- Anmeldeweg und Frist
- Bei der Wohnsitzgemeinde und in AMICUS
- Beginn der Steuerpflicht
- Mehr als 6 Monaten
- Steuerperiode und Zahlung
- Jährlich; zahlbar bis Ende Juni
Gemeindeverwaltung Luzern – Hundekontrolle
Direkte lokale Kontaktdaten sind noch nicht vollständig bestätigt. Der vorhandene Link führt zu Behördeninformationen; der konkrete lokale Anmeldeablauf bleibt zu klären.
Quelle zur zuständigen Stelle: Veterinärdienst Kanton Luzern. Geprüft am 1. September 2026
Quelle zu den Steuerangaben: Kanton Luzern – Gesetz über das Halten von Hunden, § 6. Geprüft am 1. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Mehr als 6 Monaten
- Anmeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde und in AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich; zahlbar bis Ende Juni
Hinweise
- Der ordentliche Betrag ist im ganzen Kanton einheitlich.
- Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer CHF 40.
- Die Veranlagung und der Bezug erfolgen durch die Gemeinden.