Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Luzern anmelden

Kanton Luzern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Luzern im Überblick.

Hund in Luzern anmelden

Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.

Anmeldeweg und Frist
Bei der Wohnsitzgemeinde und in AMICUS
Beginn der Steuerpflicht
Mehr als 6 Monaten
Steuerperiode und Zahlung
Jährlich; zahlbar bis Ende Juni

Gemeindeverwaltung Luzern – Hundekontrolle

Direkte lokale Kontaktdaten sind noch nicht vollständig bestätigt. Der vorhandene Link führt zu Behördeninformationen; der konkrete lokale Anmeldeablauf bleibt zu klären.

Quelle zur zuständigen Stelle: Veterinärdienst Kanton Luzern. Geprüft am 1. September 2026

Quelle zu den Steuerangaben: Kanton Luzern – Gesetz über das Halten von Hunden, § 6. Geprüft am 1. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 120

Jeder weitere Hund

CHF 120

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Luzern – Hundekontrolle

Die direkte lokale Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden noch ergänzt. Der offizielle Link führt zur zuständigen Anmeldung beziehungsweise Gemeindewahl.

Fundstelle zur Anlaufstelle Geprüft am 1. September 2026. Veterinärdienst Kanton Luzern.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Mehr als 6 Monaten
Anmeldung
Bei der Wohnsitzgemeinde und in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich; zahlbar bis Ende Juni

Hinweise

  • Der ordentliche Betrag ist im ganzen Kanton einheitlich.
  • Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Steuer CHF 40.
  • Die Veranlagung und der Bezug erfolgen durch die Gemeinden.