Tarif verifiziertStand 2026
Hund in St. Gallen anmelden
Kanton St. Gallen
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für St. Gallen im Überblick.
Hund in St. Gallen anmelden
Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.
- Anmeldeweg und Frist
- Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS
- Beginn der Steuerpflicht
- Mehr als 3 Monaten
- Steuerperiode und Zahlung
- Jährlich; bei unterjähriger Steuerpflicht wird der volle Betrag fällig
Gemeindeverwaltung St. Gallen – Hundekontrolle
Direkte lokale Kontaktdaten sind noch nicht vollständig bestätigt. Der vorhandene Link führt zu Behördeninformationen; der konkrete lokale Anmeldeablauf bleibt zu klären.
Quelle zur zuständigen Stelle: Kanton St. Gallen – Verzeichnis der politischen Gemeinden. Geprüft am 2. September 2026
Quelle zu den Steuerangaben: Stadt St. Gallen – Tiere und Tierschutz. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Mehr als 3 Monaten
- Anmeldung
- Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich; bei unterjähriger Steuerpflicht wird der volle Betrag fällig
Hinweise
- Im Kanton St. Gallen gilt innerhalb einer Gemeinde derselbe Tarif für jeden Hund.
- Der Gemeinderat legt den Tarif im gesetzlichen Rahmen von CHF 60 bis CHF 200 fest.
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/456.1
- Kantonale Informationen zur Hundehaltung: https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/tiere-halten/hunde.html