Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Winterthur anmelden

Kanton Zürich

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Winterthur im Überblick.

Hund in Winterthur anmelden

Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.

Anmeldeweg und Frist
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Beginn der Steuerpflicht
Älter als 3 Monate
Steuerperiode und Zahlung
Jährlich

Stadt Winterthur – Einwohnerkontrolle

Benötigte Unterlagen und einzelne Formularschritte sind hier nicht bestätigt. Kläre den genauen Ablauf bei der zuständigen Stelle.

Quelle zur zuständigen Stelle: Stadt Winterthur – Einwohnerkontrolle – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle zu den Steuerangaben: Stadt Winterthur – Anpassung der Hundeabgabe. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 190

Jeder weitere Hund

CHF 190

Zuständige Stelle

Stadt Winterthur – Einwohnerkontrolle

Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Stadt Winterthur – Einwohnerkontrolle – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate
Anmeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 190 pro Hund und Jahr.
  • Der amtliche Stadtratsbeschluss setzt die jährliche Hundeabgabe auf CHF 190 fest; die aktuelle Hundewesen-Seite verweist auf die Gebühren.
  • Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
  • Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
  • Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/