Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Zürich anmelden

Kanton Zürich

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Zürich im Überblick.

Hund in Zürich anmelden

Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.

Anmeldeweg und Frist
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Beginn der Steuerpflicht
Älter als 3 Monate
Steuerperiode und Zahlung
Jährlich

Stadt Zürich – Hundekontrolle

Benötigte Unterlagen und einzelne Formularschritte sind hier nicht bestätigt. Kläre den genauen Ablauf bei der zuständigen Stelle.

Quelle zur zuständigen Stelle: Stadt Zürich – Hundekontrolle – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle zu den Steuerangaben: Stadt Zürich – Hundekontrolle: Fragen und Antworten. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 180

Jeder weitere Hund

CHF 180

Zuständige Stelle

Stadt Zürich – Hundekontrolle

Hohenbühlstrasse 15
8021 Zürich

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Stadt Zürich – Hundekontrolle – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate
Anmeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 180 pro Hund und Jahr.
  • Die aktuelle amtliche FAQ nennt eine jährliche Hundeabgabe von CHF 180 inklusive Stadt- und Kantonsanteil.
  • Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
  • Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
  • Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/