Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Ascona anmelden
Kanton Tessin
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Ascona im Überblick.
Hund in Ascona anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Ascona und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Neue Hundehalter vor dem Erwerb bei der Wohnsitzgemeinde registrieren; Hund anschliessend durch die Tierarztpraxis in AMICUS eintragen lassen
Municipio di Ascona – Cancelleria comunale
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Municipio di Ascona – Cancelleria comunale – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 3. September 2026
Quelle der Übersicht: Municipio del Borgo di Ascona – Ordinanza sulla custodia dei cani 2026. Geprüft am 3. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Hunde älter als 3 Monate
- Anmeldung
- Neue Hundehalter vor dem Erwerb bei der Wohnsitzgemeinde registrieren; Hund anschliessend durch die Tierarztpraxis in AMICUS eintragen lassen
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- Gesamtbetrag: CHF 115 pro Hund und Jahr.
- Im Betrag enthalten: CHF 40 Kantonsanteil und CHF 25 für den kantonalen Tierrettungsfonds.
- Artikel 17 setzt den ab 1. Januar 2026 geltenden Betrag auf CHF 115 fest.
- Bei einem Todesfall vor dem 1. April oder einem Erwerb nach dem 30. September gelten die kantonalen Ausnahmen.
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/raccolta-leggi/legge/num/479
- Kantonale Vollzugshinweise: https://www4.ti.ch/dss/dsp/uvc/per-i-comuni/informazioni-per-i-comuni
- Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/