Hundesteuer & Anmeldung
Hundesteuer Schweiz 2026: Kosten, Anmeldung und Fristen
Hundesteuer, Gemeindeanmeldung und AMICUS werden leicht verwechselt. Dieser Ratgeber zeigt, welche Schritte nach einem Umzug, einer Übernahme oder einem Import wichtig sind.

Hundesteuer: Der Tarif hängt vom Wohnort ab
In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen Hundesteuertarif für alle Gemeinden. Ob eine Abgabe anfällt, wie hoch sie ist und wann sie bezahlt werden muss, richtet sich nach den geltenden kantonalen und kommunalen Regeln. Deshalb ist der Wohnort entscheidend.
Je nach Gemeinde kann der Betrag pro Hund berechnet werden oder sich bei mehreren Hunden ändern. Auch Beginn der Steuerpflicht, Befreiungen und Zahlungsfristen können unterschiedlich geregelt sein. Ein Betrag aus einer Nachbargemeinde ist darum kein verlässlicher Richtwert.
Suche zuerst deine Gemeinde in unserer Übersicht. Dort findest du den aktuell geprüften Tarif oder, wenn kein eindeutiger Betrag online publiziert ist, den zuständigen offiziellen Kontakt und die Originalquelle.
Gemeinde und AMICUS erledigen unterschiedliche Aufgaben
AMICUS ist die nationale Hundedatenbank. Dort werden die Angaben zum Hund geführt. Die Personendaten der Hundehalterinnen und Hundehalter verwaltet hingegen die Gemeinde. Eine Meldung an AMICUS ersetzt deshalb nicht automatisch die Anmeldung bei deiner Wohngemeinde oder die Klärung der Hundesteuer.
Der Mikrochip wird in der Schweiz durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt eingesetzt. Die Tierarztpraxis registriert den Hund anschliessend in AMICUS. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter lassen sich bei ihrer Gemeinde als Hundehalter erfassen und erhalten so den Zugang zu AMICUS.

Was du nach einem Umzug oder einer Übernahme tun solltest
Melde deine neuen Personendaten deiner Gemeinde und kläre dort, wie du den Hund lokal anmeldest und welcher Tarif gilt. Bei einem Halterwechsel muss der Hund ausserdem in AMICUS weitergegeben und von der neuen Halterin oder dem neuen Halter übernommen werden. Prüfe danach, ob die Gemeinde noch Unterlagen benötigt oder eine Frist setzt.
Bei einem Welpen oder einem Hund, der bereits in der Schweiz registriert ist, klärt die Tierarztpraxis die Kennzeichnung und den Eintrag in AMICUS. Verlasse dich bei lokalen Meldefristen und bei der Hundesteuer auf die zuständige Gemeinde, denn diese Vorgaben sind nicht schweizweit einheitlich.
Hund aus dem Ausland: die 10-Tage-Frist beachten
Für einen importierten Hund, der in der Schweiz gehalten werden soll, gilt eine besondere Frist: Die Kennzeichnung muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr von einer Tierärztin oder einem Tierarzt überprüft und AMICUS gemeldet werden. Plane den Termin möglichst früh und nimm vorhandene Chip- und Reisedokumente mit.
Vorübergehende Einfuhren für Ferien oder einen Kurzaufenthalt können anders behandelt werden. Die Frist ersetzt zudem nicht allfällige weitere Einreise-, Zoll- oder kantonale Anforderungen. Bei Unsicherheit geben das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie das Veterinäramt deines Wohnkantons Auskunft.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Kläre die lokale Abgabe immer direkt für deine Gemeinde und halte die Angaben in den zuständigen Registern aktuell. So vermeidest du, dass eine übersehene Meldung später zu Rückfragen oder einer falschen Rechnung führt.
Deine kurze Checkliste
- Bei der Wohngemeinde als Hundehalterin oder Hundehalter registrieren und lokale Meldepflichten erfragen.
- Mikrochip und AMICUS-Eintrag mit der Tierarztpraxis sicherstellen.
- Bei einem Halterwechsel sowohl die Weitergabe als auch die Übernahme in AMICUS abschliessen.
- Hundesteuer, Zahlungsfrist und mögliche Befreiung bei der Gemeinde prüfen.
- Bei einem Import innerhalb von zehn Tagen die Kennzeichnung tierärztlich überprüfen und melden lassen.
Finde den Tarif für deinen Wohnort
Suche deine Gemeinde und prüfe den Betrag, die Anmeldeinformationen und die offizielle Quelle.
Gemeinde jetzt suchenHäufige Fragen zur Hundesteuer und Anmeldung
Wie hoch ist die Hundesteuer in der Schweiz?
Es gibt keinen einheitlichen Betrag für die ganze Schweiz. Suche nach deiner Gemeinde, denn Tarif, Zahlungszeitpunkt und allfällige Ermässigungen richten sich nach den lokalen Vorgaben.
Reicht die Registrierung in AMICUS für die Gemeinde?
Nein. AMICUS führt die Hundedaten; die Gemeinde verwaltet die Personendaten der Hundehalter und informiert über die lokale Anmeldung und Hundesteuer. Kläre beide Schritte.
Bis wann muss ein dauerhaft importierter Hund registriert werden?
Bei einem Hund, der in der Schweiz gehalten werden soll, muss die Kennzeichnung innert zehn Tagen nach der Einfuhr tierärztlich überprüft und AMICUS gemeldet werden. Vorübergehende Ferien- oder Kurzaufenthalte können ausgenommen sein.