Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Zug anmelden

Kanton Zug

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Zug im Überblick.

Hund in Zug anmelden

Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.

Die Stadt Zug erhebt seit dem 1. Januar 2020 keine Hundesteuer. Die Registrierungspflicht in AMICUS bleibt bestehen.

Anmeldeweg und Frist
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS

Gemeindeverwaltung Zug – Hundekontrolle

Direkte lokale Kontaktdaten sind noch nicht vollständig bestätigt. Der vorhandene Link führt zu Behördeninformationen; der konkrete lokale Anmeldeablauf bleibt zu klären.

Quelle zur zuständigen Stelle: Stadt Zug – Hunde. Geprüft am 2. September 2026

Quelle zu den Steuerangaben: Stadt Zug – Hunde. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 0

Jeder weitere Hund

CHF 0

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Zug – Hundekontrolle

Die direkte lokale Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden noch ergänzt. Der offizielle Link führt zur zuständigen Anmeldung beziehungsweise Gemeindewahl.

Fundstelle zur Anlaufstelle Geprüft am 2. September 2026. Stadt Zug – Hunde.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Mehr als 3 Monaten
Anmeldung
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Die Stadt Zug erhebt seit dem 1. Januar 2020 keine Hundesteuer.
  • Kantonale Übersicht der kommunalen Hundereglemente: https://zg.ch/de/natur-umwelt-tiere/veterinaerwesen/hunde
  • Die Registrierungspflicht in AMICUS bleibt auch bei einem Tarif von CHF 0 bestehen.