Kanton ZG
Hund anmelden im Kanton Zug: Hundesteuer & Kontakt
Wähle deinen Wohnort und öffne die Gemeindeseite für Hundesteuer und Behördenkontakt. Je nach Wohnort ist eine Gemeinde-, Bezirks- oder kantonale Stelle zuständig.
Alle KantoneAnmeldung: Welche Schritte brauchst du?
Dein erster Hund
Kläre die Erfassung als Halterperson für AMICUS mit der für deinen Wohnort zuständigen Stelle. Bei einem bereits registrierten Hund bestätigst du zusätzlich die Übernahme.
Hund übernehmen
Die bisherige Halterperson meldet die Weitergabe in AMICUS, du bestätigst die Übernahme. Kläre zusätzlich die Hundemeldung bei der zuständigen Stelle.
Mit Hund umziehen
Melde die Adressänderung der Wohngemeinde und kläre die Hundemeldung am neuen Ort. Besprich Steuerfragen mit den zuständigen Stellen am bisherigen und neuen Wohnort.
Hund dauerhaft importieren
Kläre Kennzeichnung und AMICUS-Eintrag mit deiner Tierarztpraxis. Prüfe die Einfuhrvorgaben zusätzlich anhand amtlicher Informationen.
11 Gemeindeseiten: 11 mit Steuerbetrag und 0 ohne hier bestätigten aktuellen Steuerbetrag.
Wohnort und zuständige Stelle findenBehördenlinks können zu einer Startseite führen. Kläre dort Anmeldeweg, Frist und Unterlagen für deinen Fall.
Gemeinden in Zug
Die Beträge beziehen sich auf den ersten Hund pro Jahr. Maximalbeträge und Tarifspannen bleiben gekennzeichnet. Weitere Hunde, Befreiungen und Hinweise findest du auf der Gemeindeseite.
- BaarStand 2026CHF 120Erster Hund pro Jahr
- ChamStand 2026CHF 100Erster Hund pro Jahr
- HünenbergStand 2026CHF 100Erster Hund pro Jahr
- MenzingenStand 2026CHF 120Erster Hund pro Jahr
- NeuheimStand 2026CHF 60Erster Hund pro Jahr
- OberägeriStand 2026CHF 120Erster Hund pro Jahr
- RischStand 2026CHF 70Erster Hund pro Jahr
- SteinhausenStand 2026CHF 70Erster Hund pro Jahr
- UnterägeriStand 2026CHF 150Erster Hund pro Jahr
- WalchwilStand 2026CHF 120Erster Hund pro Jahr
- ZugStand 2026CHF 0Erster Hund pro Jahr