Tarif verifiziertStand 2026
Hund in La Chaux-de-Fonds anmelden
Kanton Neuenburg
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für La Chaux-de-Fonds im Überblick.
Hund in La Chaux-de-Fonds anmelden
Anmeldeweg, Frist und zuständige Stelle im Überblick.
- Anmeldeweg und Frist
- Bei der Wohnsitzgemeinde; Chip und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
- Beginn der Steuerpflicht
- 3 Monaten
- Steuerperiode und Zahlung
- Jährlich; bei Erwerb nach dem 30. Juni grundsätzlich halbe Steuer gemäss kantonalem Recht
Ville de La Chaux-de-Fonds – Sécurité publique
Benötigte Unterlagen und einzelne Formularschritte sind hier nicht bestätigt. Kläre den genauen Ablauf bei der zuständigen Stelle.
Quelle zur zuständigen Stelle: Ville de La Chaux-de-Fonds – Sécurité publique – offizielle Kontaktseite; mit ch.ch gegengeprüft. Geprüft am 2. September 2026
Quelle zu den Steuerangaben: Ville de La Chaux-de-Fonds – Règlement concernant les taxes et émoluments. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- 3 Monaten
- Anmeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde; Chip und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich; bei Erwerb nach dem 30. Juni grundsätzlich halbe Steuer gemäss kantonalem Recht
Hinweise
- Die Regelsteuer beträgt CHF 120; anerkannte Wachhunde abgelegener Häuser kosten CHF 60.
- Die kommunale Jahressteuer enthält den kantonalen Anteil von CHF 30 und darf insgesamt CHF 120 nicht übersteigen.
- Kantonales Hundesteuergesetz: https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/htm/636.20.htm
- ch.ch Behördenverzeichnis für den Kontaktabgleich: https://www.ch.ch/en/safety-and-justice/addresses-of-administrative-authorities/
- Registrierte Hunde für Plausibilitätsprüfungen: https://tierstatistik.identitas.ch/data/dogs-map-commune.csv
- Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/