Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Birmensdorf (ZH) anmelden

Kanton Zürich

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Birmensdorf (ZH) im Überblick.

Hund in Birmensdorf (ZH) anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Birmensdorf (ZH) und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten

Gemeinde Birmensdorf – Einwohnerkontrolle

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Birmensdorf – Einwohnerkontrolle – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Birmensdorf – Gebührentarif. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 160

Jeder weitere Hund

CHF 160

Zuständige Stelle

Gemeinde Birmensdorf – Einwohnerkontrolle

Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Birmensdorf – Einwohnerkontrolle – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate
Anmeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 160 pro Hund und Jahr.
  • Der aktuell publizierte Gebührentarif nennt CHF 160 pro Hund und Jahr.
  • Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
  • Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
  • Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/