Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Boécourt anmelden

Kanton Jura

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Boécourt im Überblick.

Hund in Boécourt anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Boécourt und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Neue Hundehalter und zusätzliche Hunde innert 30 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS

Commune de Boécourt – Administration communale

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Commune de Boécourt – Administration communale – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 3. September 2026

Quelle der Übersicht: Commune de Boécourt – Chiens. Geprüft am 3. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 50

Jeder weitere Hund

CHF 50

Zuständige Stelle

Commune de Boécourt – Administration communale

Route de Séprais 11
2856 Boécourt

Kontakt geprüft Geprüft am 3. September 2026. Commune de Boécourt – Administration communale – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Hunde älter als 3 Monate am 1. Mai
Anmeldung
Neue Hundehalter und zusätzliche Hunde innert 30 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Gesamtbetrag: CHF 50 pro Hund und Jahr. Darin enthalten ist der von der Gemeinde an den Kanton abzuliefernde Anteil von CHF 20.
  • Die aktuelle amtliche Hundeseite nennt CHF 50 pro Hund; für Zuchthunde gilt ein besonderer Tarif von CHF 120 pro Hund.
  • Der Kantonsanteil ist bereits im angezeigten Gemeindetarif enthalten und wird nicht addiert.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?Download=1&id=26739&idn=20117
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/