Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Bolligen anmelden

Kanton Bern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bolligen im Überblick.

Hund in Bolligen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Bolligen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten

Einwohnergemeinde Bolligen – Finanzverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Einwohnergemeinde Bolligen – Finanzverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026

Quelle der Übersicht: Einwohnergemeinde Bolligen – genehmigtes Budget 2026. Geprüft am 7. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 100

Jeder weitere Hund

CHF 100

Zuständige Stelle

Einwohnergemeinde Bolligen – Finanzverwaltung

Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen

Kontakt geprüft Geprüft am 7. September 2026. Einwohnergemeinde Bolligen – Finanzverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 6 Monate am 1. August
Anmeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 100 pro Hund und Jahr.
  • Das amtliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 25. November 2025 setzt die Hundetaxe 2026 auf CHF 100 fest; die aktuelle Dienstleistungsseite bestätigt Betrag und Stichtag.
  • Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/