Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Bönigen anmelden

Kanton Bern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bönigen im Überblick.

Hund in Bönigen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Bönigen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten

Einwohnergemeinde Bönigen – Gemeindeverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Einwohnergemeinde Bönigen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026

Quelle der Übersicht: Einwohnergemeinde Bönigen – genehmigtes Budget 2026. Geprüft am 7. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 120

Jeder weitere Hund

CHF 120

Zuständige Stelle

Einwohnergemeinde Bönigen – Gemeindeverwaltung

Interlakenstrasse 6
3806 Bönigen

Kontakt geprüft Geprüft am 7. September 2026. Einwohnergemeinde Bönigen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 6 Monate gemäss kantonalem Gesetz
Anmeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 120 pro Hund und Jahr.
  • Das amtliche Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 bestätigt für das genehmigte Budget 2026 die unveränderte Hundetaxe von CHF 120.
  • Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/