Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Bösingen anmelden

Kanton Freiburg

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bösingen im Überblick.

Hund in Bösingen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Bösingen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS

Gemeinde Bösingen – Gemeindeverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Bösingen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Bösingen – Reglement über Hundehaltung und Hundesteuer. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 155

Jeder weitere Hund

CHF 155

Zuständige Stelle

Gemeinde Bösingen – Gemeindeverwaltung

Laupenstrasse 2
3178 Bösingen

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Bösingen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
Anmeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 50 kommunale Hundesteuer.
  • Art. 13 setzt die kommunale Steuer auf CHF 50 pro Hund und Jahr fest.
  • Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
  • Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3