Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Bubikon anmelden

Kanton Zürich

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bubikon im Überblick.

Hund in Bubikon anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Bubikon und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten

Gemeinde Bubikon – Hundewesen

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Bubikon – Hundewesen – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Bubikon – Gebührentarif ab 1. Oktober 2025. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 180

Jeder weitere Hund

CHF 180

Zuständige Stelle

Gemeinde Bubikon – Hundewesen

Rutschbergstrasse 18
8608 Bubikon

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Bubikon – Hundewesen – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate
Anmeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 180 pro Hund und Jahr.
  • Der seit 1. Oktober 2025 gültige amtliche Gebührentarif nennt CHF 180 pro Hund und Jahr.
  • Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
  • Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
  • Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/