Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Bubikon anmelden
Kanton Zürich
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bubikon im Überblick.
Hund in Bubikon anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Bubikon und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Gemeinde Bubikon – Hundewesen
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Bubikon – Hundewesen – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Gemeinde Bubikon – Gebührentarif ab 1. Oktober 2025. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Älter als 3 Monate
- Anmeldung
- Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- CHF 180 pro Hund und Jahr.
- Der seit 1. Oktober 2025 gültige amtliche Gebührentarif nennt CHF 180 pro Hund und Jahr.
- Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
- Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
- Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
- Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/