Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Bühl anmelden

Kanton Bern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bühl im Überblick.

Hund in Bühl anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Bühl und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten

Einwohnergemeinde Bühl – Gemeindeverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Einwohnergemeinde Bühl – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026

Quelle der Übersicht: Einwohnergemeinde Bühl – Hundehaltung und ePetCard 2026. Geprüft am 7. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 50

Jeder weitere Hund

CHF 100

Zuständige Stelle

Einwohnergemeinde Bühl – Gemeindeverwaltung

Walperswilstrasse 14
3274 Bühl

Kontakt geprüft Geprüft am 7. September 2026. Einwohnergemeinde Bühl – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate am 1. August
Anmeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 50 für den ersten Hund, CHF 100 für jeden weiteren Hund.
  • Die amtliche Mitteilung zur Hundehaltung ab 2026 nennt CHF 50 für den ersten und CHF 100 für jeden weiteren Hund.
  • Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/