Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Bühl anmelden
Kanton Bern
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bühl im Überblick.
Hund in Bühl anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Bühl und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Einwohnergemeinde Bühl – Gemeindeverwaltung
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Einwohnergemeinde Bühl – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026
Quelle der Übersicht: Einwohnergemeinde Bühl – Hundehaltung und ePetCard 2026. Geprüft am 7. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Älter als 3 Monate am 1. August
- Anmeldung
- Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- CHF 50 für den ersten Hund, CHF 100 für jeden weiteren Hund.
- Die amtliche Mitteilung zur Hundehaltung ab 2026 nennt CHF 50 für den ersten und CHF 100 für jeden weiteren Hund.
- Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
- Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/