Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Bürglen (TG) anmelden

Kanton Thurgau

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Bürglen (TG) im Überblick.

Hund in Bürglen (TG) anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Bürglen (TG) und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS

Bürglen (TG) – zuständige Hundekontrollstelle

Die direkten örtlichen Kontaktdaten sind noch nicht vollständig bestätigt.

Formularbestellung öffnen

Linkzweck geprüft am 6. Oktober 2026. Das ist keine Bestätigung einer erfolgten Anmeldung.

Fundstelle zur Anlaufstelle: Verband Thurgauer Gemeinden – aktuelles Behördenverzeichnis. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Kanton Thurgau – gesetzlicher Grundtarif nach § 10 HundeG. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 80

Jeder weitere Hund

CHF 130

Zuständige Stelle

Bürglen (TG) – zuständige Hundekontrollstelle

Die direkte lokale Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden noch ergänzt. Der offizielle Link führt zur zuständigen Anmeldung beziehungsweise Gemeindewahl.

Fundstelle zur Anlaufstelle Geprüft am 2. September 2026. Verband Thurgauer Gemeinden – aktuelles Behördenverzeichnis.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
5 Monaten
Anmeldung
Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
Steuerperiode
Kalenderjahr; bei Erwerb, Erreichen des steuerpflichtigen Alters oder Zuzug aus dem Ausland quartalsweise anteilsmässig

Hinweise

  • Die Gemeinde publiziert online keinen eindeutig abweichenden Tarif. Ausgewiesen wird deshalb der gesetzliche Grundtarif; ein kommunaler Zuschlag bleibt vorbehalten.
  • Der gesetzliche Grundtarif beträgt CHF 80 für den ersten und CHF 130 für jeden weiteren Hund; Gemeinden dürfen ihn um höchstens 50 Prozent erhöhen.
  • Im laufenden Steuerjahr wird keine Steuer zurückerstattet.
  • Aktuell geltendes Hundegesetz des Kantons Thurgau: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.2
  • Ausführungsverordnung: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.21
  • Verzeichnis der Thurgauer Gemeinden: https://www.vtg.ch/verband/mitglieder
  • Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/