Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Castel San Pietro anmelden
Kanton Tessin
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Castel San Pietro im Überblick.
Hund in Castel San Pietro anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Castel San Pietro und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Neue Hundehalter vor dem Erwerb bei der Wohnsitzgemeinde registrieren; Hund anschliessend durch die Tierarztpraxis in AMICUS eintragen lassen
Comune di Castel San Pietro – Cancelleria comunale
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Comune di Castel San Pietro – Cancelleria comunale – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 3. September 2026
Quelle der Übersicht: Comune di Castel San Pietro – Ordinanza tassa sui cani. Geprüft am 3. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Hunde älter als 3 Monate
- Anmeldung
- Neue Hundehalter vor dem Erwerb bei der Wohnsitzgemeinde registrieren; Hund anschliessend durch die Tierarztpraxis in AMICUS eintragen lassen
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- Gesamtbetrag: CHF 75 pro Hund und Jahr.
- Im Betrag enthalten: CHF 40 Kantonsanteil und CHF 25 für den kantonalen Tierrettungsfonds.
- Artikel 2 der weiterhin amtlich publizierten Verordnung vom 5. April 2022 nennt CHF 75; es wurde kein neuerer Tarif gefunden.
- Bei einem Todesfall vor dem 1. April oder einem Erwerb nach dem 30. September gelten die kantonalen Ausnahmen.
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://m3.ti.ch/CAN/RLeggi/public/raccolta-leggi/legge/num/479
- Kantonale Vollzugshinweise: https://www4.ti.ch/dss/dsp/uvc/per-i-comuni/informazioni-per-i-comuni
- Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/