Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Châtillon (FR) anmelden
Kanton Freiburg
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Châtillon (FR) im Überblick.
Hund in Châtillon (FR) anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Châtillon (FR) und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Commune de Châtillon – Administration communale
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Commune de Châtillon – Administration communale – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Commune de Châtillon – Règlement sur les chiens. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
- Anmeldung
- Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 70 kommunale Hundesteuer.
- Art. 12 des aktuell amtlich publizierten Reglements setzt die kommunale Steuer auf höchstens CHF 70 pro Hund und Jahr fest. Der angezeigte Gesamtbetrag von CHF 175 ist deshalb ausdrücklich ein Maximalbetrag und kein behaupteter Einheitstarif.
- Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
- Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3