Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Ederswiler anmelden
Kanton Jura
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Ederswiler im Überblick.
Hund in Ederswiler anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Ederswiler und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Neue Hundehalter und zusätzliche Hunde innert 30 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Gemischte Gemeinde Ederswiler – Gemeindeverwaltung
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Gemischte Gemeinde Ederswiler – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 3. September 2026
Quelle der Übersicht: Gemeinden Ederswiler-Roggenburg – Steuern und Gebühren. Geprüft am 3. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Hunde älter als 3 Monate am 1. Mai
- Anmeldung
- Neue Hundehalter und zusätzliche Hunde innert 30 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- Gesamtbetrag: CHF 60 für den ersten Hund, CHF 100 für den zweiten und CHF 150 ab dem dritten Hund. Darin enthalten ist der an den Kanton abzuliefernde Anteil von CHF 20 je Tier.
- Die gemeinsame amtliche Gebührenübersicht nennt CHF 60 für den ersten, CHF 100 für den zweiten und CHF 150 für jeden weiteren Hund.
- Der Kantonsanteil ist bereits im angezeigten Gemeindetarif enthalten und wird nicht addiert.
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://rsju.jura.ch/fr/viewdocument.html?Download=1&id=26739&idn=20117
- Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/