Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Forst-Längenbühl anmelden

Kanton Bern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Forst-Längenbühl im Überblick.

Hund in Forst-Längenbühl anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Forst-Längenbühl und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten

Gemeinde Forst-Längenbühl – Gemeindeverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Forst-Längenbühl – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Forst-Längenbühl – Hundetaxe 2026. Geprüft am 7. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 50

Jeder weitere Hund

CHF 50

Zuständige Stelle

Gemeinde Forst-Längenbühl – Gemeindeverwaltung

Seematt 7
3636 Längenbühl

Kontakt geprüft Geprüft am 7. September 2026. Gemeinde Forst-Längenbühl – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Mindestens 6 Monate am 1. August
Anmeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 50 pro Hund und Jahr.
  • Die amtliche Publikation vom 16. Juli 2026 nennt unverändert CHF 50 pro Hund und den Stichtag 1. August.
  • Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/