Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Herbligen anmelden

Kanton Bern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Herbligen im Überblick.

Hund in Herbligen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Herbligen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten

Einwohnergemeinde Herbligen – Gemeindeverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Einwohnergemeinde Herbligen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026

Quelle der Übersicht: Einwohnergemeinde Herbligen – Hundetaxe 2026. Geprüft am 7. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 100

Jeder weitere Hund

CHF 100

Zuständige Stelle

Einwohnergemeinde Herbligen – Gemeindeverwaltung

Bühlstrasse 3
3671 Herbligen

Kontakt geprüft Geprüft am 7. September 2026. Einwohnergemeinde Herbligen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Mindestens 6 Monate am 1. August
Anmeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 100 pro Hund und Jahr.
  • Die amtliche Publikation vom 30. Juni 2026 nennt CHF 100 pro Hund sowie Altersgrenze, Stichtag und Rechnungsmonat.
  • Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/