Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Horgen anmelden

Kanton Zürich

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Horgen im Überblick.

Hund in Horgen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Horgen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten

Gemeinde Horgen – Einwohnerdienste

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Horgen – Einwohnerdienste – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Horgen – Hunde. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 130

Jeder weitere Hund

CHF 130

Zuständige Stelle

Gemeinde Horgen – Einwohnerdienste

Bahnhofstrasse 10
8810 Horgen

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Horgen – Einwohnerdienste – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate
Anmeldung
Hund innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 130 pro Hund und Jahr.
  • Die aktuelle amtliche Dienstleistungsseite nennt CHF 130 jährlich und CHF 65 bei Zuzug nach dem 30. Juni.
  • Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
  • Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
  • Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/