Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Hüttlingen anmelden
Kanton Thurgau
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Hüttlingen im Überblick.
Hund in Hüttlingen anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Hüttlingen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
Hüttlingen – zuständige Hundekontrollstelle
Die direkten örtlichen Kontaktdaten sind noch nicht vollständig bestätigt.
Formularbestellung öffnenLinkzweck geprüft am 6. Oktober 2026. Das ist keine Bestätigung einer erfolgten Anmeldung.
Fundstelle zur Anlaufstelle: Verband Thurgauer Gemeinden – aktuelles Behördenverzeichnis. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Kanton Thurgau – gesetzlicher Grundtarif nach § 10 HundeG. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- 5 Monaten
- Anmeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
- Steuerperiode
- Kalenderjahr; bei Erwerb, Erreichen des steuerpflichtigen Alters oder Zuzug aus dem Ausland quartalsweise anteilsmässig
Hinweise
- Die Gemeinde publiziert online keinen eindeutig abweichenden Tarif. Ausgewiesen wird deshalb der gesetzliche Grundtarif; ein kommunaler Zuschlag bleibt vorbehalten.
- Der gesetzliche Grundtarif beträgt CHF 80 für den ersten und CHF 130 für jeden weiteren Hund; Gemeinden dürfen ihn um höchstens 50 Prozent erhöhen.
- Im laufenden Steuerjahr wird keine Steuer zurückerstattet.
- Aktuell geltendes Hundegesetz des Kantons Thurgau: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.2
- Ausführungsverordnung: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.21
- Verzeichnis der Thurgauer Gemeinden: https://www.vtg.ch/verband/mitglieder
- Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/