Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Lachen anmelden
Kanton Schwyz
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Lachen im Überblick.
Hund in Lachen anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Lachen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
Lachen – zuständige Hundesteuerbehörde
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Kanton Schwyz – aktuelles Verzeichnis der kommunalen Steuerbehörden. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Gemeinde Lachen – Hundesteuer. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- 4 Monaten
- Anmeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
- Steuerperiode
- Kalenderjahr; bei unterjähriger Steuerpflicht anteilsmässig nach Monaten
Hinweise
- Die aktuelle Gemeindeseite nennt CHF 100 für den ersten und CHF 200 für jeden weiteren Hund.
- Der publizierte Ansatz für einen Nutzhund beträgt CHF 40.
- Nach § 5 Abs. 3 HuG kostet jeder weitere Hund im selben Haushalt CHF 100 mehr als der ordentliche Grundtarif.
- Aktuell geltendes Hundegesetz des Kantons Schwyz: https://www.sz.ch/public/upload/assets/3802/546_100.pdf?fp=3
- Verzeichnis der kommunalen Steuerbehörden: https://www.sz.ch/verwaltung/finanzdepartement/steuerverwaltung/steuerbezug-steuerrechnung/gemeinden-bezirke.html/8756-8758-8802-10332-10354-10494-10498
- Registrierte Hunde für Plausibilitätsprüfungen: https://tierstatistik.identitas.ch/data/dogs-map-commune.csv
- Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/