Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Laténa anmelden
Kanton Neuenburg
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Laténa im Überblick.
Hund in Laténa anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Laténa und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde; Chip und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
Commune de Laténa – Accueil de la population
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Commune de Laténa – Accueil de la population – offizielle Kontaktseite; mit ch.ch gegengeprüft. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Commune de Laténa – Règlement concernant la perception des taxes et émoluments. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- 3 Monaten
- Anmeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde; Chip und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich; bei Erwerb nach dem 30. Juni grundsätzlich halbe Steuer gemäss kantonalem Recht
Hinweise
- Der seit Dezember 2025 geltende kommunale Tarif setzt die Steuer auf CHF 100 fest.
- Die kommunale Jahressteuer enthält den kantonalen Anteil von CHF 30 und darf insgesamt CHF 120 nicht übersteigen.
- Kantonales Hundesteuergesetz: https://rsn.ne.ch/DATA/program/books/rsne/htm/636.20.htm
- ch.ch Behördenverzeichnis für den Kontaktabgleich: https://www.ch.ch/en/safety-and-justice/addresses-of-administrative-authorities/
- Registrierte Hunde für Plausibilitätsprüfungen: https://tierstatistik.identitas.ch/data/dogs-map-commune.csv
- Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/