Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Le Châtelard anmelden

Kanton Freiburg

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Le Châtelard im Überblick.

Hund in Le Châtelard anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Le Châtelard und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS

Commune de Le Châtelard – Administration communale

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Commune de Le Châtelard – Administration communale – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Commune de Le Châtelard – Règlements. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 105

Jeder weitere Hund

CHF 105

Zuständige Stelle

Commune de Le Châtelard – Administration communale

Route de Sorens 8
1689 Le Châtelard

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Commune de Le Châtelard – Administration communale – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
Anmeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 0 kommunale Hundesteuer.
  • Das vollständige aktuelle amtliche Reglementverzeichnis enthält kein Hundesteuerreglement; auch die publizierte Steuerübersicht 2026 nennt keine kommunale Hundesteuer. Da die Steuer nur mit spezifischem Reglement erhoben werden darf, fällt kein kommunaler Zuschlag an.
  • Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
  • Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3