Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Maur anmelden

Kanton Zürich

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Maur im Überblick.

Hund in Maur anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Maur und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund innert 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten

Gemeinde Maur – Einwohner- und Bestattungsdienste

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Maur – Einwohner- und Bestattungsdienste – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Maur – Hundehaltung. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 170

Jeder weitere Hund

CHF 170

Zuständige Stelle

Gemeinde Maur – Einwohner- und Bestattungsdienste

Zürichstrasse 8
8124 Maur

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Maur – Einwohner- und Bestattungsdienste – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 3 Monate
Anmeldung
Hund innert 14 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 170 pro Hund und Jahr.
  • Die aktuelle amtliche Seite nennt CHF 170 pro Kalenderjahr, davon CHF 140 Gemeinde- und CHF 30 Kantonsanteil.
  • Für nach dem 30. Juni steuerpflichtig werdende Hunde gilt grundsätzlich die halbe Abgabe.
  • Im Kanton Zürich setzt jede Gemeinde ihre Hundeabgabe innerhalb des gesetzlichen Rahmens fest.
  • Kantonale Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/