Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Oppligen anmelden
Kanton Bern
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Oppligen im Überblick.
Hund in Oppligen anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Oppligen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Gemeindeverwaltung Oppligen
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Gemeindeverwaltung Oppligen – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026
Quelle der Übersicht: Einwohnergemeinde Oppligen – Hundetaxe 2026. Geprüft am 7. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Mindestens 6 Monate am 1. August
- Anmeldung
- Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- CHF 100 pro Hund und Jahr.
- Die amtliche Mitteilung 2026 nennt CHF 100 pro Hund, den Stichtag 1. August und die Altersgrenze von sechs Monaten.
- Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
- Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/