Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Oppligen anmelden

Kanton Bern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Oppligen im Überblick.

Hund in Oppligen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Oppligen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten

Gemeindeverwaltung Oppligen

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeindeverwaltung Oppligen – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026

Quelle der Übersicht: Einwohnergemeinde Oppligen – Hundetaxe 2026. Geprüft am 7. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 100

Jeder weitere Hund

CHF 100

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Oppligen

Dorfplatz 1
3629 Oppligen

Kontakt geprüft Geprüft am 7. September 2026. Gemeindeverwaltung Oppligen – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Mindestens 6 Monate am 1. August
Anmeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 100 pro Hund und Jahr.
  • Die amtliche Mitteilung 2026 nennt CHF 100 pro Hund, den Stichtag 1. August und die Altersgrenze von sechs Monaten.
  • Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/