Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Pierrafortscha anmelden

Kanton Freiburg

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Pierrafortscha im Überblick.

Hund in Pierrafortscha anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Pierrafortscha und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS

Commune de Pierrafortscha – Administration communale

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Commune de Pierrafortscha – Administration communale – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Commune de Pierrafortscha – Budget 2026. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 105

Jeder weitere Hund

CHF 105

Zuständige Stelle

Commune de Pierrafortscha – Administration communale

Route de Pierrafortscha 58
1723 Pierrafortscha

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Commune de Pierrafortscha – Administration communale – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
Anmeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 0 kommunale Hundesteuer.
  • Das vollständige amtliche Budget 2026 führt unter den kommunalen Sondersteuern ausschliesslich die Liegenschaftssteuer; auch die vollständige Reglementsammlung enthält kein Hundesteuerreglement. Damit fällt kein kommunaler Zuschlag an.
  • Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
  • Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3