Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Rechthalten anmelden
Kanton Freiburg
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Rechthalten im Überblick.
Hund in Rechthalten anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Rechthalten und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Gemeinde Rechthalten – Gemeindeverwaltung
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Rechthalten – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Gemeinde Rechthalten – Reglement über Hundehaltung und Hundesteuer. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
- Anmeldung
- Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 50 kommunale Hundesteuer.
- Art. 12 setzt die kommunale Steuer auf CHF 50 pro Hund und Jahr fest.
- Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
- Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3