Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Rechthalten anmelden

Kanton Freiburg

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Rechthalten im Überblick.

Hund in Rechthalten anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Rechthalten und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS

Gemeinde Rechthalten – Gemeindeverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Rechthalten – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Rechthalten – Reglement über Hundehaltung und Hundesteuer. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 155

Jeder weitere Hund

CHF 155

Zuständige Stelle

Gemeinde Rechthalten – Gemeindeverwaltung

Im Dorf 21
1718 Rechthalten

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Rechthalten – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
Anmeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 50 kommunale Hundesteuer.
  • Art. 12 setzt die kommunale Steuer auf CHF 50 pro Hund und Jahr fest.
  • Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
  • Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3