Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Rue anmelden
Kanton Freiburg
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Rue im Überblick.
Hund in Rue anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Rue und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Commune de Rue – Administration communale
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Commune de Rue – Administration communale – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Commune de Rue – Règlement sur les chiens. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
- Anmeldung
- Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich
Hinweise
- Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 50 kommunale Hundesteuer.
- Art. 12 des seit 1. Januar 2023 geltenden Reglements setzt die kommunale Steuer auf CHF 50 pro Hund und Jahr fest.
- Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
- Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3