Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Seedorf (BE) anmelden

Kanton Bern

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Seedorf (BE) im Überblick.

Hund in Seedorf (BE) anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Seedorf (BE) und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten

Gemeinde Seedorf – Finanzverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Seedorf – Finanzverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 7. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Seedorf – Hundehaltung. Geprüft am 7. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 100

Jeder weitere Hund

CHF 100

Zuständige Stelle

Gemeinde Seedorf – Finanzverwaltung

Bernstrasse 72
3267 Seedorf

Kontakt geprüft Geprüft am 7. September 2026. Gemeinde Seedorf – Finanzverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Älter als 6 Monate am 1. August
Anmeldung
Hund bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Eintrag in der nationalen Hundedatenbank AMICUS aktuell halten
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • CHF 100 pro Hund und Jahr.
  • Die aktuelle amtliche Dienstleistungsseite nennt CHF 100 pro Hund, Altersgrenze, Stichtag und jährliche Rechnung im August.
  • Im Kanton Bern setzt jede Gemeinde ihre Hundetaxe selbst fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/916.31/versions/2199?all_languages=true&diff=unified
  • Nationale Hundedatenbank: https://www.amicus.ch/