Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Seedorf (UR) anmelden

Kanton Uri

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Seedorf (UR) im Überblick.

Hund in Seedorf (UR) anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Seedorf (UR) und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Bei der Wohnsitzgemeinde; Chip und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS

Gemeinde Seedorf – Finanzabteilung / Steueramt

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Seedorf – Finanzabteilung / Steueramt – offizielle Kontaktseite; mit ch.ch gegengeprüft. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Seedorf – Hundehalteverordnung. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 80

Jeder weitere Hund

CHF 80

Zuständige Stelle

Gemeinde Seedorf – Finanzabteilung / Steueramt

A Pro-Strasse 47
6462 Seedorf UR

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Seedorf – Finanzabteilung / Steueramt – offizielle Kontaktseite; mit ch.ch gegengeprüft.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Mehr als 3 Monaten
Anmeldung
Bei der Wohnsitzgemeinde; Chip und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Die seit 2024 geltende Jahressteuer beträgt CHF 80 pro Hund.
  • Offizielles Urner Gemeindeverzeichnis: https://www.ur.ch/gemeinden
  • ch.ch Behördenverzeichnis für den Kontaktabgleich: https://www.ch.ch/en/safety-and-justice/addresses-of-administrative-authorities/
  • Registrierte Hunde für Plausibilitätsprüfungen: https://tierstatistik.identitas.ch/data/dogs-map-commune.csv
  • Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/