Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Tentlingen anmelden

Kanton Freiburg

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Tentlingen im Überblick.

Hund in Tentlingen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Tentlingen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS

Gemeinde Tentlingen – Gemeindeverwaltung

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeinde Tentlingen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Tentlingen – Reglement über Hundehaltung und Hundesteuer. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 195

Jeder weitere Hund

CHF 195

Zuständige Stelle

Gemeinde Tentlingen – Gemeindeverwaltung

Präderwanstrasse 1
1734 Tentlingen

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeinde Tentlingen – Gemeindeverwaltung – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Pro Hund; kommunale Detailregeln können bei Zuzug oder Geburt abweichen
Anmeldung
Neue Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Kennzeichnung und Eintrag in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich

Hinweise

  • Gesamtbetrag: CHF 105 kantonale Steuer inklusive Zuschlag plus CHF 90 kommunale Hundesteuer.
  • Das amtliche Reglement setzt die Steuer auf CHF 90 pro Hund und Jahr fest.
  • Der angezeigte Betrag ist die Summe der kantonalen und kommunalen Komponenten.
  • Kantonale Tarifquelle: https://www.fr.ch/vie-quotidienne/animaux-de-compagnie/chiens/impot-sur-les-chiens
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://bdlf.fr.ch/app/fr/texts_of_law/725.3