Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Tobel-Tägerschen anmelden

Kanton Thurgau

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Tobel-Tägerschen im Überblick.

Hund in Tobel-Tägerschen anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Tobel-Tägerschen und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS

Tobel-Tägerschen – zuständige Hundekontrollstelle

Die direkten örtlichen Kontaktdaten sind noch nicht vollständig bestätigt.

Onlineformular öffnen

Linkzweck geprüft am 6. Oktober 2026. Das ist keine Bestätigung einer erfolgten Anmeldung.

Fundstelle zur Anlaufstelle: Verband Thurgauer Gemeinden – aktuelles Behördenverzeichnis. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Kanton Thurgau – gesetzlicher Grundtarif nach § 10 HundeG. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 80

Jeder weitere Hund

CHF 130

Zuständige Stelle

Tobel-Tägerschen – zuständige Hundekontrollstelle

Die direkte lokale Telefonnummer und E-Mail-Adresse werden noch ergänzt. Der offizielle Link führt zur zuständigen Anmeldung beziehungsweise Gemeindewahl.

Fundstelle zur Anlaufstelle Geprüft am 2. September 2026. Verband Thurgauer Gemeinden – aktuelles Behördenverzeichnis.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
5 Monaten
Anmeldung
Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
Steuerperiode
Kalenderjahr; bei Erwerb, Erreichen des steuerpflichtigen Alters oder Zuzug aus dem Ausland quartalsweise anteilsmässig

Hinweise

  • Die Gemeinde publiziert online keinen eindeutig abweichenden Tarif. Ausgewiesen wird deshalb der gesetzliche Grundtarif; ein kommunaler Zuschlag bleibt vorbehalten.
  • Der gesetzliche Grundtarif beträgt CHF 80 für den ersten und CHF 130 für jeden weiteren Hund; Gemeinden dürfen ihn um höchstens 50 Prozent erhöhen.
  • Im laufenden Steuerjahr wird keine Steuer zurückerstattet.
  • Aktuell geltendes Hundegesetz des Kantons Thurgau: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.2
  • Ausführungsverordnung: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.21
  • Verzeichnis der Thurgauer Gemeinden: https://www.vtg.ch/verband/mitglieder
  • Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/