Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Uesslingen-Buch anmelden
Kanton Thurgau
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Uesslingen-Buch im Überblick.
Hund in Uesslingen-Buch anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Uesslingen-Buch und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
Uesslingen-Buch – zuständige Hundekontrollstelle
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Verband Thurgauer Gemeinden – aktuelles Behördenverzeichnis. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Gemeinde Uesslingen-Buch – amtliche Hundesteuerinformation. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- 5 Monaten
- Anmeldung
- Bei der Wohnsitzgemeinde anmelden; Kennzeichnung und Halterdaten in der nationalen Hundedatenbank AMICUS
- Steuerperiode
- Kalenderjahr; bei Erwerb, Erreichen des steuerpflichtigen Alters oder Zuzug aus dem Ausland quartalsweise anteilsmässig
Hinweise
- Der Tarif wurde einer amtlichen Gemeindequelle entnommen.
- Der gesetzliche Grundtarif beträgt CHF 80 für den ersten und CHF 130 für jeden weiteren Hund; Gemeinden dürfen ihn um höchstens 50 Prozent erhöhen.
- Im laufenden Steuerjahr wird keine Steuer zurückerstattet.
- Aktuell geltendes Hundegesetz des Kantons Thurgau: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.2
- Ausführungsverordnung: https://www.rechtsbuch.tg.ch/app/de/texts_of_law/641.21
- Verzeichnis der Thurgauer Gemeinden: https://www.vtg.ch/verband/mitglieder
- Registrierung in AMICUS: https://www.amicus.ch/