Tarif verifiziertStand 2026
Hund in Walenstadt anmelden
Kanton St. Gallen
Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Walenstadt im Überblick.
Hund in Walenstadt anmelden: dein nächster Schritt
Hier findest du die Anlaufstelle für Walenstadt und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.
- Hinweis zur Hundemeldung
- Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS
Gemeindeverwaltung Walenstadt – Hundekontrolle
Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.
Behördeninformationen öffnenFundstelle zur Anlaufstelle: Gemeindeverwaltung Walenstadt – Hundekontrolle – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026
Quelle der Übersicht: Gemeinde Walenstadt – Finanzplan 2026–2030. Geprüft am 2. September 2026
Das musst du wissen
- Steuerpflicht ab
- Mehr als 3 Monaten
- Anmeldung
- Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS
- Steuerperiode
- Jährlich; bei unterjähriger Steuerpflicht wird der volle Betrag fällig
Hinweise
- Der aktuelle Finanzplan budgetiert CHF 45'000 Hundesteuern; der Vorjahreswert von CHF 48'800 bestätigt den Einheitstarif von CHF 100 bei variierender Anzahl steuerpflichtiger Hunde.
- Im Kanton St. Gallen gilt innerhalb einer Gemeinde derselbe Tarif für jeden Hund.
- Der Gemeinderat legt den Tarif im gesetzlichen Rahmen von CHF 60 bis CHF 200 fest.
- Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/456.1
- Kantonale Informationen zur Hundehaltung: https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/tiere-halten/hunde.html