Tarif verifiziertStand 2026

Hund in Walenstadt anmelden

Kanton St. Gallen

Anmeldung, Hundesteuer und Behördenkontakt für Walenstadt im Überblick.

Hund in Walenstadt anmelden: dein nächster Schritt

Hier findest du die Anlaufstelle für Walenstadt und den vorhandenen Meldehinweis. Kläre den genauen Ablauf und die für deinen Fall geltende Frist bei der zuständigen Stelle.

Hinweis zur Hundemeldung
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS

Gemeindeverwaltung Walenstadt – Hundekontrolle

Ein konkretes Anmeldeformular ist hier nicht bestätigt. Der Link führt zu Behördeninformationen; er kann auch eine Startseite öffnen.

Behördeninformationen öffnen

Fundstelle zur Anlaufstelle: Gemeindeverwaltung Walenstadt – Hundekontrolle – offizielle Kontaktseite. Geprüft am 2. September 2026

Quelle der Übersicht: Gemeinde Walenstadt – Finanzplan 2026–2030. Geprüft am 2. September 2026

Jährliche Kosten

Erster Hund

CHF 100

Jeder weitere Hund

CHF 100

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Walenstadt – Hundekontrolle

Bahnhofstrasse 19
8880 Walenstadt

Kontakt geprüft Geprüft am 2. September 2026. Gemeindeverwaltung Walenstadt – Hundekontrolle – offizielle Kontaktseite.

Das musst du wissen

Steuerpflicht ab
Mehr als 3 Monaten
Anmeldung
Neue Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Wohnsitzgemeinde; Hund in AMICUS
Steuerperiode
Jährlich; bei unterjähriger Steuerpflicht wird der volle Betrag fällig

Hinweise

  • Der aktuelle Finanzplan budgetiert CHF 45'000 Hundesteuern; der Vorjahreswert von CHF 48'800 bestätigt den Einheitstarif von CHF 100 bei variierender Anzahl steuerpflichtiger Hunde.
  • Im Kanton St. Gallen gilt innerhalb einer Gemeinde derselbe Tarif für jeden Hund.
  • Der Gemeinderat legt den Tarif im gesetzlichen Rahmen von CHF 60 bis CHF 200 fest.
  • Kantonale Rechtsgrundlage: https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/456.1
  • Kantonale Informationen zur Hundehaltung: https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/tiere-halten/hunde.html